Gutachten

Privatgutachten

 

Ein Privatgutachten ist ein Werkvertrag zwischen Gutachter und Auftraggeber.

Darin wird definiert:

 

  • Umfang der gewünschten gutachterlichen Leistungen,
  • Grundlage der Beurteilungskriterien / Aufgaben,
  • Zweck des Gutachtens.

Der Auftraggeber kann das Gutachten im Prozess vorlegen. Es erspart jedoch regelmäßig keine gerichtliche Beweisaufnahme. Die Fakten des Gutachtens müssen jedoch vom Gericht abgearbeitet werden. Somit können die Fakten des Gutachtens vom Gericht nicht ignoriert werden, sondern müssen abgearbeitet werden.