Beweissicherung
Grundsätzlich ist ein Beweissicherungsverfahren (z.B. nach DIN 4123 ) immer dann nötig, wenn die Gefahr besteht, dass ein Objekt nach einer bestimmten Zeit nicht mehr in dem Zustand ist, in dem es zum Zeitpunkt der Beweissicherung war. So, oder so ähnlich steht es allgemein geschrieben. Für das Bauwesen umformuliert könnte man schreiben: „Grundsätzlich ist ein Beweissicherungsverfahren immer dann nötig, wenn die Gefahr besteht, dass ein Objekt, z.B. nach einem Bauvorhaben in der Nachbarschaft, sei es ein angrenzender Neubau oder auch Straßenbau- oder Kanalarbeiten etc., nicht mehr in dem Zustand ist, wie es zum Zeitpunkt der Beweissicherung war“ Kurzum, wenn die Möglichkeit besteht, dass das eigene Gebäude oder auch nur Gebäude- oder Grundstücksteile (Einfriedungen, Anpflanzungen, Laternen, Pflasterbelag, Lichtschächte etc.) Schaden nehmen und das kann auch schon, bildlich beschrieben, durch das Anlehnen eines temporär entnommenen Straßenschildes an das Garagentor oder eine unachtsam geführte Baggerschaufel an die Einfriedung oder durch viele andere Geschehnisse passieren. Es muss aber auch nicht immer eine fremde Baustelle sein...
Beweissicherung – Bauzustandsdokumentation
Wir führen als Bausachverständige, für Sie die Beweissicherung / Bauzustandsdokumentation durch:
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bei bevorstehenden Baumaßnahmen zur Dokumentation des Istzustands der umgebenden Bebauung (Nachbarbebauung) und führen Kontrollen während und nach Baufertigstellung durch
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bei Bauablaufstörungen und vor der beabsichtigten, bzw. nach erfolgter Kündigung eines bestehenden Bauvertrages (GU-Bauvertrag) zur Bauleistungsfeststellung
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nach Ausführung von Unternehmerleistungen, insbesondere auch bei Dach- und Dachterrassensanierungen, sowie bei Abdichtungsarbeiten.
Falls erforderlich, führen wir Recherchen und sachverständige Ermittlungen bei bereits ausgeführten Arbeiten durch, besonders im Hinblick auf die Einhaltung von DIN-Normen und anerkannten Fachvorschriften (z.B. RAL, Flachdachrichtlinien, anerkannte Regeln der Technik, Stand der Technik, usw.) und den Herstellervorschriften.
Vor der Durchführung eines selbstständigen (gerichtlichen) Beweisverfahrens (früher: Beweissicherungsverfahren) unterstützen und beratet Sie unser Team gerne in allen fachtechnischen Angelegenheiten, erstellen vorbereitende Baugutachten und erarbeiten die im Gerichtsverfahren zu klärenden Fragestellungen in Ihrem Auftrag.
Rissbildung in Wand und Decke aufgrund Umbaumaßnahmen im Nachbargebäude